ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
COWORKING | SERVICELEISTUNGEN | GESCHÄFTSADRESSEN
– nicht für Verbraucher –
1. Allgemeines, Geltungsbereich und Definitionen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind gültig für alle Leistungen im Bereich Coworking der Nicole Kitschen & Mark Kitschen GbR – nachstehend als "Coffice" bezeichnet –mit seinem Vertragspartner – nachstehend als "Kunde" bezeichnet – , gemeinsam auch als "Parteien" bezeichnet. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung. Von diesen AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zu den AGB von Coffice nicht Bestandteil des Vertrages. Dies gilt auch bei Kenntnis derselben.
1.2 Kunden im Sinne dieser AGB sind Unternehmer.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind alle natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen, freiberuflichen, vereinsunternehmerischen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.4 Ein Nutzungsvertrag – nachfolgend Vertrag genannt – kommt durch die vorherige Registrierung des Kunden und die damit einhergehende Buchung eines Tarifs zustande. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Tarifs.
1.5 Preise und Leistungen für Angebote und Dienstleistungen sind im Preis- und Leistungsverzeichnishinterlegt (https://www.coffice-duelken.de/plans-pricing).
1.6 Die allgemeinen Öffnungszeiten des Coffice, Hühnermarkt 16, 41715 Viersen sind werktags, von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist geschlossen. Andere Zugangszeiten können verabredet werden.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Coffice stellt einen Arbeitsplatz in einem Großraumbüro, nachfolgend Arbeitsplatz genannt, die Nutzung von Ressourcen wie beispielsweise Besprechungsraum, Bildschirm und Sichtschutz, soweit vorhanden und gebucht, die Büroinfrastruktur und bei entsprechender Vereinbarung ggf. weitere Serviceleistungen zur Verfügung. Im Sinne dieser AGB sind die Leistungen von Coffice unter dem Begriff Coworking zusammengefasst.
2.2 Dem Kunden wird vom Coffice die Möglichkeit geboten, im Rahmen eines Vertrags die zuvor genannten Angebote und Dienstleistungen gegen Entgelt zu nutzen.
2.3 Das Coffice stellt dem Kunden eine tägliche oder langfristige Nutzung der Arbeitsplätze und Büros zur Verfügung. Die Nutzung ist abhängig von dem Zeitmodul, welches er gebucht hat.
2.4 Die Buchung eines Tarifs setzt die vorherige Registrierung des Kunden voraus.
2.5 Die Registrierung des Kunden für einen kostenpflichtigen Tarif erfolgt über das Internetportal unter coffice-duelken.de
2.6 Die Registrierung des Kunden für einen kostenlosen Tarif kann nicht über das Internetportal durchgeführt werden. Die Registrierung für einen kostenlosen Tarif ist nur in den Geschäftsräumen des Coffice möglich.
2.8 Die Arbeitsplätze und Büros sind ausgestattet mit Sitzgelegenheit, Tisch, Strom und kabellosem Internetzugang.
2.9 Je nach gewähltem Vertrag ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt. Bei der täglichen oder rotierenden Nutzung der Arbeitsplätze kann keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsplätzen gegeben werden, es sei denn, dass eine entsprechende Vereinbarung getroffen oder ein entsprechender Tarif gebucht wurde.
2.10 Ein gebuchter Tag gilt grundsätzlich als vollständig genutzt, sobald der Kunde am jeweiligen Kalendertag eingecheckt ist. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Reststunden dieses Kalendertages.
2.11 Ein gebuchter Zeitpass gilt grundsätzlich als vollständig genutzt, sobald der Kunde den Zeitpass aktiviert. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Reststunden des Zeitpasses.
2.12 Eine Ressource gilt grundsätzlich als vollständig genutzt, sobald der Kunde die Ressource in Gebrauch oder in Anspruch nimmt. Dies gilt unabhängig von der Restzeit, die zum Gebrauch oder der Inanspruchnahme der Ressource vereinbart wurde.
2.13 Die Geschäftsräume des Coffice sind weder klimatisiert noch mechanisch belüftet. Im Sommer kann sich die Raumtemperatur in den Geschäftsräumen daher auf über 26 Grad Celsius hinaus aufwärmen. Eine solche Aufheizung stellt keinen Mangel der Geschäftsräume oder Arbeitsplätze dar. Das Coffice schuldet nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtline oder anderer arbeitsrechtlicher den Geschäftsbetrieb des Kunden sonst betreffender Vorgaben.
2.14 Der Service „Geschäftsadressen“ kann vom Coffice ausgesetzt, pausiert oder eingestellt werden. Die Kunden werden rechtzeitig informiert.
2.15 Das Coffice ist ausdrücklich nicht verpflichtet den Kunden und/oder deren Besuchern einen Parkplatz zur Verfügung zu stellen.
2.16 Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
2.17 Die angebotenen Leistungen und Preise können jederzeit nach vorheriger, rechtzeitiger Ankündigung vom Coffice angepasst werden.
2.18 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Pakete und/oder Päckchen, die von ihm an die Coworking-Adresse bestellt wurden, durch ihn selbst oder seinem Postbevollmächtigten entgegengenommen werden.
2.19 Im Hinblick auf seine Geschäftstätigkeiten hinsichtlich der Bedingungen in der Coworking-Umgebung ist der Kunde für die Einhaltung der Vorschriften des BDSG und der EU-DSGVO selbst verantwortlich.
3. Benutzung der Geschäftsräume, Arbeitsplätze, Büros, des Inventars und Verhaltenspflichten des Kunden
3.1 Der Zutritt zu den Arbeitsplätzen und Büros ist den Kunden und deren Besucher nur während der allgemeinen Öffnungszeiten gestattet. Kunden, die im Besitz einer Zutrittskarte oder Zugriff per Sensor und deren Besuchern ist der Zutritt gem. der auf dem Transponder codierten Zutrittszeiten gestattet. Abweichende Regelungen müssen individuell vereinbart werden und bedürfen der Schriftform.
3.2 Dieses Vertragsverhältnis ist persönlich für den Kunden und kann nicht übertragen werden. Eine ganze oder teilweise Überlassung oder Gebrauchsgewährung der Arbeitsplätze, Büros oder des Inventars an Dritte ist untersagt. Abweichende Regelungen müssen individuell vereinbart werden und bedürfen der Schriftform.
3.3 Die Arbeitsplätze und Büros dürfen nur für die Zwecke genutzt werden, die der Kunde bei Vertragsabschluss bekanntgegeben hat. Der Kunde bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er über die Dienste und Infrastruktur des Coffice keine:
(a) Handlungen vornimmt, die dem Persönlichkeitsrecht und dem Schutz der Privatsphäre von privaten, natürlichen und juristischen Personen entgegenstehen;
(b) ungesetzliche Materialen innerhalb oder über die vm Coffice bereitgestellte Infrastruktur verbreitet;
(c) Daten, Bilder, Fotografien, Grafiken, Filme oder Software, die den Gesetzen zum Schutze von geistigem Eigentum unterliegen verbreitet oder bereitstellt, es sei denn, der Kunde ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Bereitstellung oder Verbreitung;
(d) Schadsoftware, wie Viren, Würmer, Bots, Trojaner etc. verbreitet;
(e) Illegale Downloads von urheberrechtlich geschützten Daten vornimmt;
3.4 Dem Kunden ist es untersagt Tätigkeiten vorzunehmen, die die Integrität des Coffice und den übrigen Kunden Schaden zufügen können, insbesondere:
(a) Illegale, unrechtmäßige Beschaffung von persönlichen Daten innerhalb und außerhalb vom Coffice;
(b) Tätigkeiten im Hinblick auf Kettenbriefe, Spam und anderen unerwünschten Nachrichten
und/oder Werbung;
(c) Tätigkeiten im Hinblick auf Gewinnspielen;
(d) Tätigkeiten im Hinblick auf Waffenherstellung oder Waffenhandel;
(e) Tätigkeiten im Hinblick auf gewalttätige oder pornografische Inhalte;
(f) Tätigkeiten im Hinblick auf esoterische oder pseudoreligiöse Inhalte;
3.5 Der Kunde hat den ihm überlassenen Arbeitsplatz/das ihm überlassene Büro vor Zugriff durch Dritte sowie ihm überlassene Schlüssel und Transponder vor Verlust und Diebstahl zu schützen.
3.6 Schlüssel und Transponder dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden. Abweichende Regelungen müssen individuell vereinbart werden und bedürfen der Schriftform.
3.7 Dem Kunden sind Tätigkeiten untersagt, die einer störungsfreien Nutzung des Coffice durch die übrigen Kunden entgegenstehen. Dazu gehört die Verhinderung oder das Abhalten anderer Kunden vom Zugang und von der Anwendung der Services und der Infrastruktur des Coffice. Tätigkeiten, die mit Lärm-, Geruchs- oder sonstiger Belästigung einhergehen sowie die Abgabe von falschen
Identitäten sind dem Kunden ebenso strengstens untersagt. Ein Verstoß gegen eine dieser Bestimmungen berechtigt das Coffice dem Kunden Hausverbot zu erteilen und/oder dem Kunden fristlos zu kündigen.
3.8 Bei schuldhafter Verletzung seiner Verpflichtungen, die zu einem Schaden vom Coffice führen,hat der Kunde Coffice diesen Schaden zu ersetzten und von Ansprüchen Dritter freizustellen.
3.9 Das Mitführen von Haustieren bedarf es einer vorherigen schriftlichen Genehmigung.
3.10 Das Rauchen und Dampfen ist in den Geschäftsräumen und an den Arbeitsplätzen und in den Büros untersagt und nur an den dafür ausgewiesenen Stellen erlaubt.
3.11 Bauliche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden.
3.12 Eigene Kaffeemaschinen, Mikrowellen, Wasserkocher etc. dürfen vom Kunden nicht in den Geschäftsräumen, am Arbeitsplatz oder in den Büros angeschlossen werden. Der Kunde haftet bei Zuwiderhandlung für alle Schäden vollumfänglich.
3.13 Die Geschäftsadresse darf vom Kunden nach Vertragsende nicht mehr gebraucht oder verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung behält sich das Coffice vor Schadensersatz gem. Artikel 3.5 geltend zu machen, bis die Inanspruchnahme der Geschäftsadresse endet. Der Zeitpunkt der Beendigung ist vom Kunden nachzuweisen.
3.14 Der Kunde hat auf ein ansprechendes Erscheinungsbild seines Arbeitsplatzes zu achten.
3.15 Schäden am Inventar, am Arbeitsplatz oder im Büro, die vom Kunden, seinen Erfüllungsgehilfen oder Dritten verursacht wurden und über die vertragsgemäße Abnutzung hinaus gehen, trägt der Kunde.
3.16 Schäden am Inventar, am Arbeitsplatz oder im Büro sind dem Coffice umgehend anzuzeigen.
3.17 Die Nutzung der Geschäftsräume, der Arbeitsplätze und Büros durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder Dritte, denen durch den Kunden Zutritt gewährt wurde, für private, insbesondere private Feierlichkeiten, ist untersagt.
4. Betreten der Geschäftsräume, Betreten der Arbeitsplätze und Büros, Reparaturen, Eigennutzung
4.1 Das Coffice ist berechtigt die Arbeitsplätze und Büros während der üblichen Geschäftszeiten zu betreten. Sollte Gefahr im Verzug sein, darf das Coffice die Arbeitsplätze und Büros zu jeder Tages- und Nachtzeit betreten. Dabei nimmt das Coffice größtmögliche Rücksicht auf den Geschäftsbetrieb der Kunden.
4.2 Das Coffice ist berechtigt, jederzeit angemessene Schönheitsreparaturen oder Renovierungsmaßnahmen in den Geschäftsräumen, an den Arbeitsplätzen und in den Büros – unter Ankündigung einer angemessenen Frist – durchzuführen, sofern der Geschäftsbetrieb des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
4.3 Das Coffice behält sich vor, Arbeitsplätze und Büros für interne Zwecke komplett zu belegen und für Veranstaltungen anderer Art zu nutzen.
5. Internetznutzung
5.1 Das Coffice stellt dem Kunden nach Möglichkeit einen Internetzugang zur Verfügung. Im Rahmen der Nutzung des Internetzugangs durch den Kunden ist dieser für seine Handlungen und Unterlassungen allein
verantwortlich.
5.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen und ggf. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten. Das gilt auch für den Datenverkehr über die Infrastruktur des Coffice. Gesetzesverstöße hat der Kunde unverzüglich an das Coffice zu melden.
5.3 Der Kunde unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Bewegtbildern (Filmen) ist strengstens untersagt.
5.4 Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung durch den Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritte, denen durch den Kunden Zugriff auf das Internet gewährt wurde, hat der Kunde dem Coffice den Schaden zu ersetzten.
5.5 Sollte das Coffice wegen eines Verstoßes gegen vorstehende Bestimmungen oder gesetzlicher Vorschriften von Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Kunde das Coffice insoweit freistellen.
5.6 Im Hinblick auf die vom Coffice zur Verfügung gestellte Internetverbindung, ist dem Kunden bewusst, dass die Bandbreite, insbesondere im Zusammenhang mit der Internetnutzung anderer Coffice Kunden, begrenzt ist. Der Internetzugang ist dem Kunden nur für geschäftliche Zwecke gestattet. Das Streamen von Filmen, Musik, der Down- und Upload von Filmen und Musik sowie Live Streaming sind zu unterlassen. Der Kunde hat für den Fall der Nichtverfügbarkeit bzw. der eingeschränkten Verfügbarkeit der vom Coffice zur Verfügung gestellten Internetverbindung für eine BackUp-Lösung, bspw. Internetzugang über ein mobiles Netz, selbst Sorge zu tragen. Das Coffice übernimmt keine Haftung bei Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkter Verfügbarkeit im Hinblick auf die von ihr zur Verfügung gestellte Internetverbindung.
6. Vertragsabschluss
6.1 Der Kunde bestätigt dem Coffice ausdrücklich, dass er den Vertrag nicht als Verbraucher im Sinne von §13 BGB abschließt.
6.2 Der Vertragsabschluss kommt durch das Absenden eines Angebots des Kunden in Form einer Registrierungsanfrage für einen bestimmten Tarif über das Internetportal coffice-duelken.de und die Annahme der Registrierunganfrage durch das Coffice zustande. Im Falle der Annahme der Registrierungsanfrage erhält der Kunde vom Coffice eine E-Mail, in der die Annahme der Registrierunganfrage bestätigt wird. Der Vertragsabschluss ist nicht am Beginn eines Monats gebunden. Der Vertragsabschluss für kostenlose Tarife ist nur in den Geschäftsräumen des Coffice möglich.
6.3 Das Coffice ist berechtigt die Identität des Kunden, insbesondere bei seinem ersten Besuch in den Geschäftsräumen des Coffice, durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.
6.4 Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Abschluss eines Vertrages. Es steht dem Coffice frei, jedes Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
6.5 Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden.
6.6 Mit der Anmeldung sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Kunde verpflichtet sich die Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.
6.7 Der Kunde darf seine Geschäftstätigkeit in Zusammenhang mit den Leistungen vom Coffice nur unter der im Vertrag angegebenen Firma/ dem angegebenen Verein bzw. des im Vertrag angegebenen Tätigkeitsschwerpunktes ausüben. Eine Ausübung unter einer anderen Firma/eines anderen Vereines, eines anderen Tätigkeitsschwerpunktes oder eines anderen Namens ist, selbst wenn die Personen identisch sind, nicht gestattet.
6.8 Durch den Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Coffice.
7. Preise und Kaution
7.1 Alle Preise vom Coffice sind Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Preise können dem aktuellen Preis-/Leistungsverzeichnis entnommen werden.
7.2 Coffice behält sich vor, die Preise mit einer Frist von 60 Tagen zu ändern. Dem Kunden steht es frei den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Preisänderungen zu kündigen. Nach der Kündigung endet der Vertrag mit dem letzten Tag vor Beginn der Gültigkeit des neuen Preises.
7.3 Wenn eine Kaution vereinbart wurde, richtet sich die Höhe der Kaution nach den Angaben im Preis-/Leistungsverzeichnisses.
7.4 Wurde eine Kaution vereinbart, ist diese spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Vertragsabschluss zahlbar. Bis zum Zahlungseingang erhält der Kunde keinen Schlüssel/Transponder und ist lediglich berechtigt die Räumlichkeiten innerhalb der Öffnungszeiten zu nutzen. Zahlt der Kunde nach Ablauf von drei Werktagen die Kaution nicht, behält sich das Coffice den fristlosen Rücktritt vom Vertrag vor.
8. Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten
8.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Rechnungsversand an die E-Mail-Adresse des Kunden erfolgt.
8.2 Die Rechnungsstellung für Tarife, die nicht an eine Kündigungsfrist gebunden sind, erfolgt zum 1. des jeweiligen Nutzungsmonats. Die Rechnung wird am 28. des Vormonats per E-Mail an den Kunden versendet. Kündigt der Kunde einen nicht an eine Kündigungsfrist gebundenen Tarif, erfolgt die Rechnungsstellung sofort nach der Kündigung.
8.3 Die Rechnungsstellung für Tarife, die an eine Kündigungsfrist gebunden sind, erfolgt zum 1. Des jeweiligen Nutzungsmonats. Die Rechnung wird am 28. des Vormonats per E-Mail an den Kunden versendet. Sofern das Vertragsverhältnis nicht zum Monatsersten beginnt, wird der Preis des Tarifes für den ersten Monat anteilig im Verhältnis der verbleibenden Tage des Monats zu der Anzahl des gesamten Monats berechnet und sofort in Rechnung gestellt. Kündigt der Kunde einen an eine Kündigungsfrist gebundenen Tarif, erfolgt die Rechnungsstellung zum Ende des Vertragsverhältnisses.
8.4 Die Ausstellung der Rechnung für Zeit- und Buchungspässe erfolgt sofort nach Buchung eines Zeit- und Buchungspasses.
8.5 Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungsstellung für zusätzliche Serviceleistungen unabhängig vom gewählten Tarif täglich zum Geschäftsschluss oder täglich bei Beendigung des Arbeitstages seitens des Kunden.
8.6 Der Rechnungsbetrag für alle Zeit- und Buchungspässe ist vorab fällig und ohne Abzug per PayPal, Kreditkarte oder GiroPay zu entrichten.
8.7 Der Rechnungsbetrag für alle kostenpflichtige Tarife ist vorab fällig und ohne Abzug per PayPal, Kreditkarte oder GiroPay zu entrichten.
8.8 Das Coffice behält sich vor, abweichende, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden im Hinblick auf die Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten zu treffen.
8.9 Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen des Coffice nebst ihrer Haftung, ohne dass der Kunde von der Zahlung für die Vertragszeit oder von dem Vertrag überhaupt entbunden ist.Verzugszinsen sind in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes vom Kunden zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1 Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind kostenfreie Tarife an keine Kündigungsfrist gebunden und können ohne Angaben von Gründen zum Ende des jeweiligen Nutzungsmonats gekündigt werden.
9.2 Wenn nichts anderes vereinbart wurde, haben kostenpflichtige Tarife eine monatliche Mindestvertragslaufzeit und können mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Nicht aufgebrauchtes Guthaben des Kunden verfällt nach der Kündigung ersatzlos.
9.3 Der Kunde kann seine Kündigung auch schriftlich an das Coffice richten.
9.4 Wurde zwischen dem Coffice und dem Kunden eine individuelle Vertragslaufzeit und eine individuelle Kündigungsfrist vereinbart, dann gelten diese Vereinbarungen.
9.5 Verträge können ohne Einhaltung von Kündigungsfristen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Als Gründe für eine fristlose, außerordentliche Kündigung kommen in Betracht:
(a) Ablehnung oder Nichteinhaltung der Identifikationspflicht des Kunden oder seines gesetzlichen Vertreters trotz dreimaliger Aufforderung durch das Coffice,
(b) mindestens zweimal zweiwöchiger Verzug mit Zahlungen,
(c) die nicht rechtzeitige Zahlung einer vereinbarten Sicherheitsleistung,
(d) erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung oder diese AGB,
(e) die Nutzung der Geschäftsräume und sonstigen Leistungen zu straf-, ordnungs- undsittenwidrigen Geschäftszwecken,
(f) die Überlassung des Arbeitsplatzes oder der ihm zur Verfügung gestellten Transponder an Dritte,
(g) bei Untervermietung,
(h) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren,
(i) die grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten und vergleichbare Vertragsverletzungen
9.6 Im Falle einer fristlosen Kündigung ist das Coffice berechtigt, dem Kunden den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen und zu den Arbeitsplätzen und Büros zu untersagen. Diese Bestimmungen gelten für fristgerechte Kündigungen nach Ablauf der Kündigungsfristen entsprechend.
9.7 Im Falle einer fristlosen, außerordentlichen Kündigung ist das Coffice berechtigt vorausbezahlte Beiträge des Kunden einzubehalten und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
10. Haftung
10.1 Der Kunde erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzten Arbeitsplatz/das von ihm genutzte Büro einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet. Das Coffice übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes/des jeweiligen Büros.
10.2 Das Coffice übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden.
10.3 Der Kunde ist für die von ihm in die Geschäftsräume dea Coffice mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Das gilt sowohl für abschließbare Bereiche (Büros/Schränke/Spinde etc.) als auch für Allgemeinflächen.
10.4 Das Coffice haftet nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung von Gegenständen, Unterlagen und Daten des Kunden, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Coffice zurückzuführen ist. Das Coffice haftet inbesondere nicht für etwaigen entgangenen Gewinn. Die Haftung des Coffice ist grundsätzlich beschränkt auf die Höhe der vom Kunden zu zahlenden Vergütung.
10.5 Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände, Unterlagen und Daten sind nicht über das Coffice versichert. Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände des Kunden. Ggf. muss der Kunde selbst für eine Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der vorbenannten Gegenstände oder Betriebsunterbrechungen abzusichern
10.6 Der Kunde haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Kunden in die Geschäftsräume des Coffice gelangte Dritte verursacht wurden.
10.7 Der Kunde ist verpflichtet jeden Schadensfall, für den er das Coffice ersatzpflichtig machen will,unmittelbar nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.
10.8 Der Kunde verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem ihm überlassenen Transponder. Sollte der Transponder durch unsachgemäße Behandlung durch den Kunden beschädigt werden, haftet der Kunde für den daraus entstanden Schaden. Bei Verlust einer eines Transponders ist der Kunde verpflichtet dem Coffice einen Betrag i. H. von EUR 50,00 zu zahlen, wobei die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche im Hinblick auf den Verlust der Schlüsselkarte/des Transponders nicht ausgeschlossen sind.
11. Beendigung des Vertragsverhältnisses
11.1 Der Kunde hat ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand an das Coffice zurückzugeben.
11.2 Schäden, die auf Veränderungen oder Verschlechterungen beruhen, die nicht auf den vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind dem Coffice in vollem Umfang zu ersetzten.
11.3 Der Kunde verpflichtet sich alle Transponder an das Coffice zurückzugeben.
Wenn eine Kaution hinterlegt wurde, erhält der Kunde im Gegenzug die Kaution für Schlüssel und/oder Transponder zurückerstattet.
12. Änderung der AGB
Das Coffice behält sich vor diese AGB zu ändern. Die Änderung wird dem Kunden umgehend mitgeteilt. Sofern der Kunde die Änderungen der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen. Wird das Festhalten am Vertrag für den Kunden aus wichtigem Grund unzumutbar, so steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu.
13. Sonstiges
13.1 Die Hausordnung regelt weitere Verhaltenspflichten des Kunden und ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages (Hausordnung liegt im Coffice bereit).
13.2 Der Kunde erkennt an, dass dieser Vertrag keine mietvertraglichen Rechte, Eigentum, Pachtbesitz oder sonstige Grundbesitzrechtlichen Ansprüche zugunsten des Kunden im Hinblick auf die Räumlichkeiten begründet. Alle Räumlichkeiten bleiben unter der Kontrolle des Coffice.
14. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Viersen.
14.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(Stand: Mai 2021)